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FedernHilfe e.V.
Gemeinnütziger & innovativer Tierschutz.
Für ein artgerechtes Leben aller Papageien und Sittiche in menschlicher Obhut.

Förderrichtlinien


FedernHilfe e.V. – Stand 07. November 2018
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§ 1 – GRUNDSÄTZLICH FÖRDERUNGSFÄHIGE PROJEKTE
Förderungsfähig sind nur Projekte, die sich mit den Satzungszielen der FedernHilfe e.V. decken.

1.1 TIERSCHUTZ
Gefördert werden Projekte, die der Verbesserung der Haltung von Vögeln dienen. Dabei müssen die verwendeten Mittel nachhaltig und effizient eingesetzt werden. Es werden grundsätzlich zwei verschiedene Projekttypen unterschieden:

- Verbesserung einer bestehenden Haltung
Durch die eingesetzten Mittel kann die bestehende Haltung nachhaltig optimiert werden und eine Abgabe der Tiere kann dauerhaft vermieden werden.

- Schaffung von Haltungskapazitäten für Abgabetiere
Es werden Haltungskapazitäten geschaffen, um im Sinne einer Auffangstation vorübergehend oder dauerhaft Vögel tiergerecht und sachkundig unterzubringen.

1.2 ARTENSCHUTZ
Gefördert werden nationale und internationale Artenschutzprojekte. Voraussetzung sind ebenfalls Nachhaltigkeit und Effizienz, die entsprechend belegt sein müssen.

§ 2 – INSTITUTIONELLE VORAUSSETZUNGEN

2.1 TIERSCHUTZ
Es können nur Projekte gefördert werden, die alle aktuell gültigen gesetzlichen Voraussetzungen zur entsprechenden Haltung erfüllen und seuchenhygienischen Standards genügen. Dies sind insbesondere:

- Gutachten zu den Mindestanforderungen an die Haltung der entsprechenden Vogelart
- Betriebserlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz
- Zoorichtlinie (1999/22/EG; BNAtschG §42)
- Bundesartenschutzverordnung
- Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

2.2 ARTENSCHUTZ
Gefördert werden Projekte, die über Geschäfts- und Rechenschaftsberichte ihre Nachhaltigkeit und Effizienz nachweisen können. Im Falle deutscher Institutionen muss eine anerkannte Gemeinnützigkeit
vorliegen.

§ 3 – VERPFLICHTUNGEN DES EMPFÄNGERS

3.1 TIERSCHUTZ
3.1.1 Öffentlichkeitsarbeit
Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, die Förderung des Projektes durch die FedernHilfe e.V. bei allen< Veröffentlichungen zu benennen. Darunter zählen insbesondere Jahresberichte, Internetauftritte und Pressebeiträge.

3.1.2 Kennzeichnung
Objektbezogene Projekte wie beispielsweise Volieren oder Gebäude müssen gut sichtbar mit einer Förderungsplakette der FedernHilfe e.V. gekennzeichnet sein. Im Sinne dieser Förderrichtlinie dient dieser Plakette auch im Sinne eines Gütesigels der öffentlichen Demonstration einer tiergerechten Unterbringung.

3.1.3 Betrieb
Geförderte Projekte zur Haltung von Tieren müssen dauerhaft diesen Förderrichtlinien entsprechen. Dies gilt insbesondere für die tiergerechte Haltung der Tiere in diesen Anlagen. Gleiches gilt für die gültigen Artenschutzbestimmungen im Rahmen von Kennzeichnung und Meldung geschützter Tiere. Betrieb und Zustand der Haltung werden regelmäßig durch die FedernHilfe e.V. überprüft.

3.1.4 Aufnahmekapazität
Wird das geförderte Projekt zur vorübergehenden oder dauerhaften Haltung von Abgabetieren genutzt, erfolgt jährlich zum 31.12. eine Meldung an die FedernHilfe e.V. über die aufgenommenen und abgegebenen Vögel aus der entsprechenden Haltung, sowie Angaben zur verbliebenen Aufnahmekapazität.

3.1.5 Vermittlung
Werden aus einer geförderten Voliere Tiere vermittelt, muss ausreichend dokumentiert sein, dass die neue Haltung tiergerecht und gesetzeskonform ist.

3.2 ARTENSCHUTZ
Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, die Förderung des Projektes durch die FedernHilfe e.V. bei allen Veröffentlichungen zum Projekt zu benennen. Darunter zählen insbesondere Jahresberichte, Internetauftritte
und Pressebeiträge.

§ 4 – VERPFLICHTUNGEN DER FEDERNHILFE e.V.

4.1 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Die FedernHilfe e.V. benennt bei Veröffentlichungen zu geförderten Projekten die jeweiligen Kooperationspartner. Dies gilt insbesondere für den Jahresbericht, den Internetauftritt und für Pressebeiträge.

4.2 KENNZEICHNUNG
Die FedernHilfe e.V. stellt entsprechende Förderplaketten für geförderte Projekte zur sichtbaren Kennzeichnung der Förderung und der Einhaltung unserer Qualitätskriterien.

4.3 BETRIEB
Die FedernHilfe e.V. kontrolliert in regelmäßigen Abständen unangekündigt den ordnungsgemäßen Betrieb geförderter Projekte. Dies kann im Zweifelsfall auch zur Aberkennung des Gütesigels führen. Auch darüber informiert die FedernHilfe e.V. die Öffentlichkeit. Zum ordnungsgemäßen Betrieb gehören neben der Einhaltung der Haltungs- und Quarantänerichtlinie auch die korrekte Erfüllung der Kennzeichnungs- und Meldepflicht, sowie eine transparente und ordentliche Tiervermittlung.

4.4 AUFNAHMEKAPAZITÄT
Die FedernHilfe e.V. wertet die Vermittlungserfolge und Aufnahmekapazitäten aller geförderten Projekte aus. Daraus können sich bedarfsorientierte Förderschwerpunkte für die Zukunft ergeben. Andererseits können Abgabeanfragen an die FedernHilfe e.V. gezielter und effizienter weitergeleitet werden