...direkt zur Partnervogelvermittlung
FedernHilfe e.V.
Gemeinnütziger & innovativer Tierschutz.
Für ein artgerechtes Leben aller Papageien und Sittiche in menschlicher Obhut.

Vereinsordnung


FedernHilfe e.V. - Stand: 16. Oktober 2021
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§ 1 - VEREINSAUFGABEN

Der Satzungszweck wird zusätzlich verwirklicht durch:

1. Aufnahme und Vermittlung von Psittaziden
Der Verein bemüht sich, in akuten Notsituationen (Todesfälle, Beschlagnahmungen, etc.) Papageienvögel schnell sowie tierschutz- und artgerecht unterzubringen. Dies geschieht auf zwei Wegen:
- Die FedernHilfe bietet ein Portal zur privaten Vermittlung von Vögeln an.
- Die FedernHilfe betreibt dezentrale Auffangstationen. Dabei werden Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen (Vogelparks, Auffangstationen, etc.) angestrebt, um bereits vorhandene Infrastruktur synergistisch nutzen zu können.

Durch die dezentrale Aufstellung ist auch die Unterbringung potentiell infektiöser Tiere langfristig möglich. Die FedernHilfe kommt für Betrieb und Unterhalt der Außenstellen auf und kümmert sich um die Tierverwaltung. Für alle Haltungseinrichtungen gelten die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes e.V. zum Betrieb eines Tierheimes.

2. Veranstaltungen und Infotage, um über den richtigen Umgang mit Papageien aufzuklären
Der Verein wird auch mit Informationsveranstaltungen und Teilnahmen an Messen eine bessere Haltung zeigen. Mit Berichten von Tierärzten, Tierheilpraktikern, Tiertrainern und allen, die zu einer Haltungsverbesserung beitragen können, sowie Werbung für sinnvolle Produkte, Hersteller und Shops sollen die Vogelhalter durch den Verein Informationen in gedruckter Form (Zeitungsartikel, Flyer, Infoblätter usw.) und online auf der Homepage www.FedernHilfe.de erhalten.

Der Verein sammelt Geld bei Veranstaltungen und Messen, sowie über Aktionen auf der Webseite und den sozialen Medien wie Facebook. Einmal jährlich ist ein Infotag oder die Beteiligung an einem Infotag geplant, um den Vogelbesitzern möglichst viele Informationen für eine bessere Haltung zu zeigen.

3. Artenschutz
Die Mittel für den Artenschutz werden im Haushaltsplan für das Folgejahr von der Mitgliederversammlung beschlossen.

4. Kooperation im Tierschutz
Für Behörden und Tierschutzvereine sind wir Ansprechpartner. Wir sind hier sowohl beratend als auch unterstützend tätig.

§ 2 - VERWALTUNG

Die Verwaltungskosten sollen so gering wie möglich gehalten werden. Für die Mitgliederverwaltung wird bei Bedarf eine Teilzeitkraft eingestellt, die sich um die Kontrolle der Zahlungseingänge und vor Veranstaltungen um den Schriftverkehr kümmert. Bei steigendem Mehraufwand kann diese Teilzeitstelle auch in eine Vollzeitstelle erweitert werden. Für den Betrieb der Auffangstation sind unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zusätzliche Stellen notwendig.

§ 3 - MITGLIEDSBEITRÄGE

1. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt für Mitglieder 60,- € im Jahr. Für Ehe- und Lebenspartner beträgt der Jahresbeitrag für die jeweils zweite Person 40,- €. Schüler, Studenten, Rentner und Inhaber von Behindertenausweisen zahlen 30,- € im Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Aufnahmedatum für das volle Kalenderjahr erhoben.

2. Jedes Mitglied hat einen jährlichen im Voraus fällig werdenden Mitgliedsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Dabei ist die Offenheit des Vereins für die Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Erforderlichenfalls kann der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss einzelne Beitragspflichten ganz oder teilweise erlassen.

3. Neue Mitglieder haben binnen zwei Wochen nach Aufnahme den geltenden Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu zahlen.

4. Eine mögliche Aufnahmegebühr ist binnen zwei Wochen nach Aufnahme zu zahlen. Die Höhe der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

5. Ehrenmitglieder sind lebenslänglich vom Mitgliedsbeitrag befreit und können kostenlos an Informationsveranstaltungen teilnehmen.